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VG Arnsberg, 05.12.2012 - 1 K 1685/12 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden hinsichtlich der Fortführung eines Betriebs bei Verkauf von Zubehör zum Konsum und zur Erzeugung von verbotenen Betäubungsmitteln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2004 - 4 B 1637/04
Streitwert bei Erteilung sowie dem Widerruf einer Gewerbeerlaubnis ; Bestimmung …
Auszug aus VG Arnsberg, 05.12.2012 - 1 K 1685/12
Der Streitwert wird gemäß §§ 52 Abs. 1 und 3, 63 Abs. 2 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes auf 20.000 EUR festgesetzt, wobei für die Anfechtung der einfachen Gewerbeuntersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO ein Betrag von 15.000 EUR und für die Anfechtung der erweiterten Untersagung nach § 35 Abs. 1 Satz 2 GewO ein zusätzlicher Betrag von 5.000 EUR anzusetzen waren (vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 1. Oktober 2004 - 4 B 1637/04 -, GewArch 2005, 77 = juris Rn. 2 ff.).